Hypotheken

Gewährung von Hypotheken

Die Pensionskasse Thurgau gewährt Hypotheken an ihre Mitglieder zur Finanzierung von Wohneigentum.

Belehnungsgrenzen
80 % vom Aktivversicherten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
65 % vom Pensionierten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
50 % für selbstgenutztes Ferien-Wohneigentum

Eigenmittel
Mindestens 10 % des Verkehrswertes muss aus Eigenmitteln finanziert werden. Weitere Mittel können aus Vorsorgegeldern im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WEF) finanziert werden.

Berechnung der Tragbarkeit:
Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn die finanzielle Belastung durch Hypothekarzinsen, Amortisation und Nebenkosten nicht mehr als 35 % des Brutto-Einkommens betragen. Als Bruttoeinkommen gilt die AHV-pflichtige Besoldung, rsp. das Renteneinkommen der solidarisch haftenden Hypothekardarlehensnehmer. Die Nebenkosten werden mit 1 % des Hypothekardarlehensbetrages angesetzt, für die Zinsbelastung wird mit einem Zinsfuss von 5 % gerechnet.

Fest-Hypotheken
bis maximal 65 % vom Verkehrswert, Mindestbetrag CHF 100’000

Variable Hypotheken
für das ganze Darlehen, Mindestbetrag CHF 20’000

Merkblatt Hypotheken [PDF 69KB]

Hypothekargesuch [PDF 467KB]

Richtlinien für die Gewährung von Hypotheken [PDF 24KB]

Zinssätze aktuell

Fest-Hypotheken

Jahre Laufzeit 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zinssatz 2.22% 2.18% 2.14% 2.11% 2.14% 2.16% 2.14% 2.16% 2.19%

Die Zinssätze werden wöchentlich festgelegt.
Variable Hypothek
Neu ab 1. Mai 2024: 3,0%
Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten angezeigt.


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