Unsere Vorsorgelösung ab 2026
Zur Optimierung der beruflichen Vorsorgelösung hat die Pensionskassenkommission, das oberste Organ der pktg, einige Neuerungen und Änderungen auf 2026 hin beschlossen.
Diese sind auf dieser Webseite näher erläutert, speziell steht auch ein Erklärvideo zur Verfügung. Sie finden ebenfalls das neu gültige Reglement, den Newsletter und den Link für die Anmeldung zu einer der Informationsveranstaltungen aufgeführt.
Video zur Erläuterung der Reglementsrevision 2026
Das Video auf der linken Seite enthält die Erläuterungen zur Reglementsrevision 2026. Die Präsentation wird vom CEO der Pensionskasse Thurgau gehalten.
1. Vorsorgelösung der pktg: Leistungen und Beiträge: 01:40
2. Anpassungen per 1. Januar 2026 gemäss Newsletter: 05:30
Altersleistungen Neues Angebot mit 2 Rentenmodellen: 10:03
Verzicht auf Pensionierten-Kinderrenten: 13:32
Anwartschaft 15:11
Pensionierungs-Zeitpunkt und Kapitalbezug 18:03
Neu mit Todesfallkapital 20:20
Todesfallkapital bei Tod vor Pensionierung: 22:53
Neu mit Rückgewähr von Einkäufen 23:10
Neu mit flexibler Begünstigtenordnung 26:22
Invaliden-Kinderrenten und Waisenrenten: 28:42
Neu gültige Laufzeiten 28:42
Freiwilliger Einkauf: 29:54
Erweiterung bei vorzeitiger Pensionierung: 29:54
Versicherungsschutz: 36:30
Neu auch bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit 36:30
Ausweitung bei Kündigung durch Arbeitgebender 37:56
3. Weitere Anpassungen per 1. Januar 2026: 38:59
4. Vorteile der pktg-Lösung: 40:10
5. Vorsorgetipp: 43:27
Ziele für Vorsorgelösung ab 2026
Nicht betroffen von den Anpassungen sind grundsätzlich die bereits laufenden Renten sowie Rentenansprüche, die bis Ende 2025 entstehen (inklusive Pensionierungen per 31. Dezember 2025). Für diese gilt das bisherige Reglement.
Personen, die ab 2020 in Pension gegangen sind, erhalten eine Rentenerhöhung. Nähere Angaben finden Sie im blauen Kasten auf Seite 2 des Newsletter Reglementsrevision 2026 September 2025 aufgeführt.